Beratungsgespräch Rehabilitationssport
Vor dem Besuch einer Gruppe im Rehabilitationssport ist ein Beratungsgespräch obligatorisch.
Als 'Hilfe zur Selbsthilfe' wird Rehabilitationssport zwar vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Die Leisung selbst ist aber eine aus der Sozialgesetzgebung. Darum ist die Verwaltung, zwischen uns als Leistungserbringer, Ihnen als Leistungsempfänger und der Krankenkasse als Kostenträger aufwendig. Gerade zu Beginn und vor dem Start der Maßnahme müssen daher einige Formalien erledigt und Zusammenhänge geprüft werden.
Am besten geht das, wenn alle Unterlagen vollständig sind und an einem Termin zusammen getragen werden.
Am Ende steht fest, an welchen Terminen Sie in welcher Gruppe teilnehmen und Sie wissen, wo Sie hin müssen.
1. Schritt - Die richtige Gruppe finden
Wenn Sie eine Verordnung für Rehabilitationssport bekommen und uns als Leistungserbringer gefunden haben, können Sie sich auf dieser Webseite über unsere Gruppen im Rehabilitationssport und die Termine der einzelnen Gruppen informieren.
Nehmen Sie dann bitte per Mail oder Telefon oder über unser Kontaktformular Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
In dem Telefonat kann auch schon geklärt werden, ob Ihre Wunschgruppe zum Wunschtermin noch freie Plätze hat, oder ob eine Alternative gefunden werden muss.
Hinweis:
Finden Sie bei uns keine passende Gruppe, können Sie die Suchfunktion des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband nutzen. Dort sind alle in Hessen lizenzierten Gruppen aufgelistet.
2. Schritt - Verordnung genehmigen lassen
Wenn Sie eine Gruppe gefunden haben, tragen Sie auf der Rückseite der Verordnung bitte den VSG Darmstadt als Leistungserbringer ein und unterschreiben die Verordnung.
Danach reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Hinweis:
Versicherte der AOK und der IKK Südwest sowie die Verordnungen der Deutschen Rentenversicherung bedürfen keiner Genehmigung durch den jeweiligen Kostenträger. Sie gelten ab dem ersten Termin einer Teilnahme am Rehabilitationssport.
3. Schritt - Beratungsgespräch
Neben der genehmigten Verordnung benötigen wir noch einige Formulare und müssen Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Teilnahme am Rehabilitationssport aufklären.
Diese Dokumente drucken Sie nach Möglichkeit bitte aus, lesen den Inhalt durch und bringen sie ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der genehmigten Verordnung zu dem Beratungsgespräch mit.
Den Beratungstermin vereinbaren Sie am besten per Mail oder Telefon oder über unser Kontaktformular mit der Geschäftsstelle.
Beratungsprotokoll
Mit diesem Dokument informieren wir Sie gemäß der Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Rehabilitationssport über Ihre Rechte und Pflichten. Hier ist beschrieben, welche Leistungen erbracht werden und was passiert, wenn keine regelmäßige Teilnahme erfolgt.
Dieses Dokument bitte durchlesen und unterschrieben zum Beratungsgespräch mitbringen.
Datenschutzerklärung
Damit wir Ihre personenbezogenen Daten und die Verordnung verarbeiten und mit unseren Vertragspartnern abrechnen können, haben wir gemäß DSGVO eine Datenschutzerklärung vorbereitet.
Dieses Dokument bitte durchlesen und unterschrieben zum Beratungsgespräch mitbringen.
Zusätzliche Informationen
Hier finden Sie noch eine Liste weiterer Dokumente mit Informationen, die im Zusammenhang mit Ihrem Rehabilitationssport, unserem Verein oder den Kostenträgern stehen.
4. Schritt - Die erste Teilnahme
Am Ende des Beratungsgespräches haben Sie eine Terminliste, den Namen der Übungsleitung und die Adresse der Übungsstätte erhalten.
Bei Ihrem ersten Besuch ist die Übungsleitung über Ihre Teilnahme informiert und freut sich auf Ihren Besuch. Kommen Sie bitte so rechtzeitig, dass noch ein Gespräch über Ihre Indikation oder individuelle Bedarfe möglich ist.
Denken Sie bitte daran, dass Termine, an denen Sie nicht teilnehmen können, rechtzeitig abgesagt werden müssen.