Rehabilitationssport

Der Rehabilitationssport gehört in Deutschland zu den „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“. Verordnet wird er von den Haus- und Fachärzten. Die Kosten trägt die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden der §64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 im Sozialgesetzbuch (SGB IX), Neuntes Buch.

Dank der gesetzlichen Grundlage und bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation besteht für alle gesetzlich versicherten Personen ein Anspruch auf diese Leistung. Privatversicherte sind auf die Kulanz ihrer Krankenkasse angewiesen; entsprechende Anträge werden aber meist positiv beschieden.

Wichtig zu wissen: Im Unterschied zu Reha-Maßnahmen stellt der Rehabilitationssport keine individuelle therapeutische Gesundheitsleistung dar. Er ist also weder Ersatz noch Alternative zu akut benötigten Heilmitteln.

Der Rehabilitationssport folgt dem Prinzip 'Hilfe zur Selbsthilfe' und findet in Gruppen mit 15-20 Teilnehmern statt. Das Training übernimmt stets eine lizenzierte, für die jeweilige Indikation ausgebildete Übungsleitung. Um diese Lizenz zu er- und behalten, müssen die Übungsleiterinnen und Übungsleiter regelmäßig an Fortbildungskursen teilnehmen.

Die konkreten Inhalte, der Ablauf und die Zuständigkeiten des Gruppentrainings sind festgelegt in der 'Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport'.

Die Teilnahme am Rehabilitationssport des VSG ist mit einer Verordnung oder einer Mitgliedschaft im Verein jederzeit möglich.

Beratungsgespräch - Bevor es los gehen kann

Die richtige Vorbereitung der Hilfe zur Selbsthilfe in der Gruppe ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Teilnahme am Rehabilitationssport. Darum ist vor dem ersten Besuch einer Gruppe ein Beratungsgespräch obligatorisch.

Neben dem Finden der richtigen Gruppe müssen vor dem Start auch alle Formalien für die Abrechnung mit der Krankenkasse und dem Versicherungsschutz geklärt werden.

Am Ende werden Termine vereinbart, an denen Sie dann regelmäßig in Ihrer Gruppe teilnehmen.

Um sich optimal auf das Gespräch vorbereiten zu können, haben wir Ihnen auf einer Seite alle Informationen und Dokumente zusammen gestellt. Bitte lesen Sie diese unbedingt, bevor Sie einen Termin mit uns vereinbaren.

Informationen Beratungsgespräch

Herzsport

Die Teilnahme an unseren lizenzierten Herzsportgruppen ist mit einer ärztlichen Verordnung oder als Vereinsmitglied möglich.

Orthopädie

Der Orthopädische Rehabilitationssport ist für Indikationen des Muskel-Skelett-Systems gedacht.

Wassergymnastik

Rehabilitationssport im Wasser ist eine gelenkschonende Alternative zur Trockengymnastik.

Rehabilitationssport in den Zeiten der Corona-Pandemie

Da Rehabilitationssport als Gesundheitsleistung gilt, kann und darf er – unter Beachtung der Verhaltensregeln unseres Hygienekonzepts – stattfinden. Aufgrund der unter diesen Auflagen verfügbaren Sportflächen ist dies allerdings nur eingeschränkt realisierbar. Bitte beachten Sie daher die spezifischen Hinweise der Gruppen und Angebote.

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

Rehabilitationssport – Wichtige Fragen und richtige Antworten

  • Welche praktische Bedeutung hat die gesetzliche Grundlage?

Das Sozialgesetzbuch IX in §64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 regelt den grundsätzlichen Anspruch eines jeden gesetzlich Versicherten zur Teilnahme am Rehabilitationssport. Rehabilitationssport ist keine freiwillige Leistung des Gesundheitssystems. Es belastet daher das Budget des Arztes nicht.

  • Was genau regelt die Rahmenvereinbarung?

Die Rahmenvereinbarung regelt die praktische Durchführung der Maßnahmen des Rehabilitationssports und beschreibt, welche gesundheitlichen Indikationen den gesetzlichen Anspruch auslösen. Ebenso sind in der Rahmenvereinbarung die fachlichen Kompetenzen und die Finanzierung des Rehabilitationssports definiert. Es ist hier aber all jenes geregelt, was nicht gemacht werden darf wie etwa das Gerätetraining oder die Leistung von Zuzahlungen u.v.m. Vor allem aber ist in den Rahmenvereinbarungen konkretisiert, dass es nur lizenzierten Sportvereinen erlaubt ist, Rehabilitationssport anzubieten.

  • Welche Krankheiten/Indikationen erlauben die Teilnahme am Rehabilitationssport?

Grundsätzlich gilt, dass für alle chronischen Erkrankungen, die für einen Menschen eine eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zur Folge haben können, entsprechende Angebote gemacht werden können.

  • Wie ordnet sich der Rehabilitationssport in die Leistungen des Gesundheitssystems ein?

Wichtig zunächst: Rehabilitationssport ist keine Leistung des Gesundheitssystems! Sie wird zwar vom Arzt verordnet, belastet aber sein Budget nicht. Die Verordnung gibt klar vor, dass Krankenkassen die Kosten übernehmen. Die Maßnahmen des Rehabilitationssports sind als "Hilfe zur Selbsthilfe" angelegt. Sie sollen den Zugang zu Bewegungs- und Sportangeboten in der Freizeit und im Alltagsleben erleichtern.

  • Von wem erhalte ich eine ärztliche Verordnung?

Bei gegebener Diagnose kann jeder niedergelassene Arzt die Verordnung (Muster 56) ausstellen. In der Regel sollte das Ihr behandelnder Fach- oder Hausarzt sein.

  • Wie ist der chronologische Ablauf bis zur Genehmigung der Verordnung?

Besuch beim Arzt -> Gruppe finden -> Unterschreiben -> Genehmigung durch die Krankenkasse -> Teilnehmen und Spaß haben.

  • Muss ich irgendwelche Zusatzkosten oder einen Eigenanteil zahlen?

Ganz klar: NEIN! Die Kosten zur Teilnahme am Rehabilitationssport werden zu 100 Prozent von der Krankenkasse getragen. Die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen (z.B. die Mitgliedschaft im VSG) können zwar sinnvoll sein; sie sollten aber vor dem Hintergrund der Erkrankung genau abgewogen werden. Ihre Ablehnung wird Ihnen jedoch auf keinen Fall den Zugang zu den Angeboten des Rehabilitationssports verwehren.

  • Welche Leistungen bieten die Gruppen des Rehabilitationssports an?

 In den verschiedenen Gruppen werden – je nach Indikation und Ausprägung der Erkrankung – gymnastische Übungen sowie Bewegungsspiele und Mobilisationsübungen angeboten. Ziel ist es dabei immer, dass Sie das Erlernte möglich rasch auch in Ihren Alltag integrieren können.

  • Wie geht es weiter, wenn meine Verordnung abgelaufen ist?

Dafür gibt es meist zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie aufgrund Ihrer Indikation einen weiteren Anspruch auf eine Folgeverordnung; oder Sie haben Spaß an der Bewegung und der Geselligkeit in Ihrer Gruppe gefunden und bleiben dann als kostenpflichtiges Mitglied dem VSG und Ihrem Sport

Interessante Links und Webseiten

Wichtige Links zu Webseiten mit weiterführenden Informationen

Hier haben wir einige Links zu Webseiten und Dokumenten für Sie zusammengestellt, auf denen Sie weiterführende Informationen zum Thema Rehabilitationssport finden. Die Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Inhalte der über die Links erreichten Dokumente und Webseiten entziehen sich zudem der Verantwortung des VSG.

 

Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining neu ab 09.11.2021

Richtlinie zur Durchführung des Rehasports im DBS

Gemeinsame Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport

Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport

Leitfaden zum Ausfüllen der Rehasportverordnung